Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Jetzt BAFA-Förderung sichern und zusätzlich sparen!

Sichern Sie sich heute noch bis zu 20% LED Förderung durch die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA. Dieses Programm „Querschnittstechnologien“ macht die Umrüstung auf LED Leuchten in 2015 noch effizienter. Fragen Sie uns – informieren Sie gern zum Thema Förderung durch die BAFA.

Seit Januar 2015 fördert die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Unternehmen bei der Umrüstung auf LED. Mit greenLEDdot erfahren Sie mehr dazu was Sie beachten müssen:

Was wird gefördert?
Die Umrüstung Ihrer Beleuchtung auf LED Technologie als Ersatzinvestition inklusive der Planung, Installation und von Elementen zur tageslichtabhängigen Steuerung. Seit 2015 wird nur noch der Ersatz von kompletten Leuchten gefördert. Des Weiteren sind Leuchten, die für die folgenden Lampensockeltypen geeignet sind, nicht förderfähig: Schraubsockel: E14, E27
Röhrensockel: G5, G13
Stiftsockel: G 5.3, GU 10

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro. Sowie sonstige Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 100 Mio. Euro.

Wie hoch ist die Förderung?
– 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und
mittlere Unternehmen
– 10 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen
in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gefördert werden Investitionen ab 2.000 Euro bis maximal 30.000 Euro je Einzelmaßnahme.

Wie lange ist die Förderungsdauer?
Die Förderung endet voraussichtlich Ende April 2015.

Welche Nachweise werden verlangt?
Es genügt der entsprechende BAFA Antrag, ein Finanzierungsnachweis, eine Projektbeschreibung, der Handelsregisterauszug, ein Angebot und die Datenblätter des Herstellers.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Der Antrag wird von der BAFA in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen bearbeitet.

Was geschieht nach der Förderbewilligung?
Die Maßnahme muss innerhalb von 9 Monaten umgesetzt werden.

Nach Abschluss der Maßnahme, bzw. der Inbetriebnahme sind folgende Dokumente innerhalb von 6 Monaten einzureichen

• Verwendungsnachweis
• Eine Fachunternehmererklärung des Installateurs
• Rechnungen
• Abnahmeprotokoll
• Nachweis der Endenergieeinsparung
greenLEDdot hilft Ihnen sehr gerne bei der Antragsstellung.

greenLEDdot unterstützt Sie beim Ausfüllen des BAFA Antrags. Selbstverständlich erhalten Sie von uns alle nötigen Datenblätter und Informationen.